Gerichtsurteile zur Kostenerstattung bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren

Gerichtsurteile zur Kostenerstattung bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren

Im nachfolgenden haben wir verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Kostenerstattung bei „unkonventionellen Krebstherapieverfahren“ für Sie zusammengestellt.

Anspruch auf Kostenerstattung einer Thermo-Chemotherapie unter extremer Ganzkörperhyperthermie

Anspruch auf Kostenerstattung einer Thermo-Chemotherapiebehandlung

Anspruch auf Kostenerstattung für eine immunbiologische Behandlung mit dendritischen Zellen, onkolytischen Viren, Mistelpräparaten und Hyperthermie bis zum Abschluß des Hauptverfahrens

Erstattung der Kosten von MTX-HSA-Injektionen

Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung mit autologen dendritischen Zellen bei malignem anorektalem Schleimhautmelanom und fehlender allgemein anerkannter Behandlungsmethode

Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers

Kostenübernahme in der privaten Krankheitskostenversicherung: Medizinisch notwendige Heilbehandlung bei unheilbarer, maligner und metastasierender Prostatakrebserkrankung

Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. August 2012

Weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie auf den Seiten Kostenerstattung für privat versicherte Patienten bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren und Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren.