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Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren

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Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten

Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten

Viele gesetzlich versicherte Patienten, die unter einer Krebserkrankung leiden und an einer unkonventionellen Krebstherapie interessiert sind, stoßen bei der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse auf Probleme.

Der Grund liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen bezüglich ihre Leistungserstattungen strengen Richtlinien unterliegen. Allgemein gesagt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen meist nur solche Methoden, die zum Bereich der wissenschaftlich anerkannten Medizin, der sogenannten ,,Schulmedizin“, gehören.

Viele Patienten, die bereits schulmedizinisch behandelt wurden, wünschen sich jedoch inzwischen eine Behandlung mit unkonventionellen Therapieverfahren, beispielsweise nach den Methoden der Naturheilkunde. Da diese jedoch nicht zur wissenschaftlich anerkannten Medizin gehört, werden die Kosten für entsprechende Therapien meist nicht erstattet.

Wie erhalten Sie eine Kostenübernahme Ihrer „unkonventionellen Therapie“?

Am 06.12.2005 hat das Bundesverfassungsgericht die generelle Weigerung der Krankenkassen, Kosten für nicht-schulmedizinische Therapieverfahren zu übernehmen, für verfassungswidrig erklärt. Laut diesem Urteil sind die gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn:

  • eine lebensbedrohliche oder tödlich verlaufende Erkrankung vorliegt
  • eine Behandlung, die dem medizinischen Standard entspricht (beispielsweise aufgrund von Nebenwirkungen) nicht oder nicht mehr in Frage kommt.
  • durch das unkonventionelle Therapieverfahren eine Verbesserung des Allgemeinzustandes oder sogar eine Heilung der Krebserkrankung zu erwarten ist.

Für Sie als Patienten gilt damit: Wenn Ihre bisherige Behandlung nicht das gewünschte Ergebnis geliefert hat oder Sie gar als ,,austherapiert“ gelten, stehen Ihre Chancen gut, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihre „unkonventionelle Therapie“ übernimmt.

Ich erfülle die o. g. Voraussetzungen. Wie kann ich eine Kostenübernahme durch meine gesetzliche Krankenkasse erwirken?

Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie vor Beginn Ihrer Behandlung zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt einen entsprechenden Antrag an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkassen stellen. Hierin weisen Sie nach, dass Sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

Da der medizinische Dienst lediglich eine beratende Funktion und keine Entscheidungsbefugnis hat, darf er auch keine Therapieempfehlung für Sie aussprechen bzw. Sie mit Ihrem Anliegen ablehnen. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages haben Sie – idealerweise in Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt – das Recht zu widersprechen.

Naturheilkundliche Verfahren

Wenn Sie grundsätzlich an den Therapieformen der Naturheilkunde interessiert sind, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese kann die Behandlungskosten zum Teil ebenfalls abdecken. Beachten Sie aber bitte, dass Sie diese Zusatzversicherung meist nur dann abschließen können, solange Sie gesund bzw. nicht schwergradig erkrankt sind.

Behandlung als Privatpatient

Sie haben als gesetzlich versicherter Patient die Möglichkeit, sich bei Ihrem Arzt als Privatpatient behandeln zu lassen. Die Rechnungen können Sie dann anschließend Ihrer gesetzlichen Versicherung zur Kostenerstattung vorlegen. Ihren Wunsch, sich per Kostenerstattung behandeln zu lassen, müssen Sie allerdings vorher bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Im Allgemeinen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen dann einen bestimmten Satz der Rechnung, der je nach abgerechnetem Steigerungsfaktor der GOÄ (Privatärztliche Gebührenordnung) bei etwa 60-80% des Rechnungsbetrages liegen dürfte. Bitte informieren Sie sich genau über die Bedingungen der Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich versichert sind.

Wechsel der Krankenkasse

Natürlich steht es Ihnen auch frei, Ihre Krankenkasse zu wechseln. Jede andere Krankenkasse ist zu Ihrer Aufnahme verpflichtet und darf Sie nicht ablehnen. Allerdings sollten Sie sich hier vorab über die Richtlinien zur Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten informieren.

Fazit

Auch als gesetzlich versichertem Patienten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, sich die Kosten für „unkonventionelle Krebstherapieverfahren“ erstatten zu lassen.

Weiterführende Informationen und Hinweise

Wir haben für Sie ein umfangreiches PDF mit weiteren Tipps und Hinweisen zur aktuellen Rechtsprechung zum Thema Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren zusammengestellt:

  • DGO Informationen: Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen lediglich zu Ihrer allgemeinen Orientierung dienen und keine individuelle Beurteilung Ihrer Situation darstellen. Möglicherweise benötigen Sie eine individuelle Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalt.

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