Kostenerstattung bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren
Kostenerstattung bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren durch private Versicherungsgesellschaften
Wenn privat versicherte Patienten von ihren Versicherern die Kosten für unkonventionelle Therapieverfahren erstatten lassen möchten, stoßen sie häufig auf Widerstände. Oft versuchen die Krankenversicherungsunternehmen, bestimmte Behandlungsmethoden bindend zu machen. Häufig sind das kostengünstige und erprobte – das heißt ausreichend oft angewendete und daher als fundiert anzunehmende – Verfahren. Den Patienten ist in den allermeisten Fällen nicht bewusst, bei welchen Behandlungsmethoden die Versicherungsunternehmen zur Kostenerstattung verpflichtet sind.
Tatsächlich diversifizieren sich die medizinischen Behandlungsmethoden immer mehr. Daher müssen die Versicherungsgesellschaften auch die Kosten für solche Behandlungspraktiken erstatten, die nicht Teil des üblichen schulmedizinischen Kanons sind. Genau das hat nämlich die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen gezeigt und klar gestellt, dass auch Maßnahmen der Alternativmedizin unter bestimmten Gesichtspunkten von den privaten Krankenversicherern zu erstatten sind…
Lesen Sie den vollständigen Artikel: Kostenerstattung für privat versicherte Patienten bei „unkonventionellen Krebstherapieverfahren“
Kostenerstattung bei unkonventionellen Krebstherapieverfahren für gesetzlich versicherte Patienten
Viele gesetzlich versicherte Patienten, die unter einer Krebserkrankung leiden und an einer unkonventionellen Krebstherapie interessiert sind, stoßen bei der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse auf Probleme. Der Grund liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen bezüglich ihre Leistungserstattungen strengen Richtlinien unterliegen.
Allgemein gesagt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen meist nur solche Methoden, die Teil der wissenschaftlich anerkannten Medizin, der sogenannten ,,Schulmedizin“, sind. Viele Patienten, die bereits schulmedizinisch behandelt wurden, wünschen sich jedoch inzwischen eine Behandlung mit unkonventionellen Therapieverfahren, beispielsweise nach den Methoden der Naturheilkunde. Da diese jedoch nicht zur wissenschaftlich anerkannten Medizin gehört, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für entsprechende Therapien meist nicht…
Lesen Sie den vollständigen Artikel: Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten bei „unkonventionellen Krebstherapieverfahren“